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BAföG von A-Z

Zuständigkeit; Aktuelle Änderungen, BAföG-Antrag, BAföG und Rückzahlung, Benötigte Unterlagen, Download, FAQ´s, Förderungshöchstdauer, Gesetz

Benötigte Unterlagen


BAföG-Handreichung durch das Dickicht der Paragraphen und Formulare hier.




Folgenden Angaben müssen immer erbracht werden

Antrag auf Ausbildungsförderung
(Formblatt 1)
Schulischer und beruflicher Werdegang (Erstantrag) (Anlage 1 zu Formblatt 1)
(Anlage 2 zu Formblatt 1)
Erklärung des Ehegatten / des Vaters / der Mutter
(Formblatt 3)
Steuerbescheid von vor 2 Jahren
 
Angabe zu den Studienverhältnissen Formblatt
Immatrikulationsbescheinigung für das Antragssemester  


Folgenden Angaben sind gegebenenfalls zu erbringen

Wenn man selbst in Miete wohnt
Mietkostenbescheinigung
Wenn Bruder oder Schwester studiert
Immatrikulationsbescheinigungen
Wenn sich Bruder oder Schwester in einer Berufsausbildung befindet
Kopie vom Lehrvertrag
Wenn sich Bruder oder Schwester in einer Schulausbildung befindet
Schulbescheinigung (ab 10. Klasse)
Wenn man selbst nicht bei den Eltern krankenversichert ist
Krankenversicherungsnachweis (bei gesetzlicher und privater Versicherung)
Wenn man das 5. Fachsemester erreicht hat
Zwischenprüfungszeugnis bzw. Bescheinigung der Ausbildungsstätte über Leistungserbringung
Elternunabhängige BAföG-Förderung
Es entfällt Formblatt 3 der Eltern.

Zusätzlich muß ein Nachweis über eine abgeschlossene Berufsausbildung und die Dauer, sowie einer anschließenden Erwerbstätigkeit (Wehr- und Zivildienst, sowie eventl. Arbeitslosigkeit werden auch angerechnet!) erbracht werden. Berufsausbildung und Erwerbstätigkeit müssen zusammen mindestens 6 Jahren betragen.


Bitte fragen Sie auf jeden Fall Ihr/e Sachbearbeiter/in!

Nach dem 4. Semester muss einmalig ein Leistungsnachweis vorgelegt werden. Das betreffende
Formblatt 5 liegt im BAföG-Amt aus. Der komplette Antrag auf Ausbildungsförderung (BAföG) steht auch auf der Homepage des Bundesministeriums für Bildung und Forschung zum Download bereit!



Hinweis:
BAföG gibt es erst ab dem Monat der Antragsstellung, bei "Erstsemestern" frühestens ab Vorlesungsbeginn, auch wenn der Antrag noch nicht vollständig gestellt ist. Es kann zur Fristwahrung (Antragseingang) der BAföG-Antrag auch formlos gestellt werden.


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