Immatrikulationsbescheinigung
für das Antragssemester
Folgenden Angaben sind gegebenenfalls
zu erbringen
Wenn man selbst
in Miete wohnt
Mietkostenbescheinigung
Wenn Bruder
oder Schwester studiert
Immatrikulationsbescheinigungen
Wenn sich
Bruder oder Schwester in einer Berufsausbildung befindet
Kopie
vom Lehrvertrag
Wenn sich Bruder oder Schwester
in einer Schulausbildung befindet
Schulbescheinigung
(ab 10. Klasse)
Wenn man selbst
nicht bei den Eltern krankenversichert ist
Krankenversicherungsnachweis
(bei gesetzlicher und privater Versicherung)
Wenn man das
5. Fachsemester erreicht hat
Zwischenprüfungszeugnis
bzw. Bescheinigung der Ausbildungsstätte über Leistungserbringung
Elternunabhängige
BAföG-Förderung
Es
entfällt Formblatt 3 der Eltern.
Zusätzlich muß ein Nachweis über eine abgeschlossene
Berufsausbildung und die Dauer, sowie einer anschließenden Erwerbstätigkeit
(Wehr- und Zivildienst, sowie eventl. Arbeitslosigkeit werden auch
angerechnet!) erbracht werden. Berufsausbildung und Erwerbstätigkeit
müssen zusammen mindestens 6 Jahren betragen.
Nach dem 4. Semester muss einmalig ein Leistungsnachweis
vorgelegt werden. Das betreffende Formblatt
5 liegt im BAföG-Amt aus. Der komplette Antrag auf
Ausbildungsförderung (BAföG) steht auch auf der
Homepage des Bundesministeriums
für Bildung und Forschung zum Download bereit!
Hinweis:
BAföG gibt es erst ab dem Monat der Antragsstellung,
bei "Erstsemestern" frühestens ab Vorlesungsbeginn,
auch wenn der Antrag noch nicht vollständig gestellt ist. Es
kann zur Fristwahrung (Antragseingang) der BAföG-Antrag auch
formlos
gestellt werden.