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BAföG von A-Z

Zuständigkeit; Aktuelle Änderungen, BAföG-Antrag, BAföG und Rückzahlung, Benötigte Unterlagen, Download, FAQ´s, Förderungshöchstdauer, Gesetz

 

FAQ - frequently asked questions - zum BAföG


Mit wie viel BAföG kann ich maximal rechnen?
Der Förderungshöchstsatz für Studierende, die noch bei Ihren Eltern wohnen, beträgt 422,- €, für Studierende mit eigener Wohnung 597,- €. Erhöhen kann sich dieser Betrag durch Zuschläge von 62,- € für die Krankenversicherung und 11,- € für die Pflegeversicherung. Der Förderungshöchstbetrag für Elternwohner beläuft sich somit auf 495,- €, für Nichtelternwohner auf 675,-. (Stand WS 2010/11)

 
Ich nehme im kommenden Semester mein Studium auf - wie lange habe ich Anspruch auf Förderung?
Die BAföG-Förderungshöchstdauer ist in Anlehnung an die Regelstudienzeit festgesetzt - bei Universitätsstudiengängen ohne Bachelor in der Regel auf acht bis neun Semester, bei Hochschulstudiengängen in der Regel auf sechs bis acht Semester.
Kann ich nach nicht bestandener Abschlussprüfung "normal" gefördert werden?
Ja, bei nicht bestandener Abschlussprüfung innerhalb der Förderungshöchstdauer, wird "normal" (50:50) gefördert.
Wann kann ich Auslandsförderung erhalten?
Sofort wird ein Studium innerhalb der EU bis zum Abschluss innerhalb der Förderungshöchstdauer gefördert. Allerdings erfolgt die Förderung nur nach Inlandssätzen. Die Auslandszuschläge für die EU entfallen.

Was darf ich hinzuverdienen - gibt es einen Vermögensfreibetrag?
Ein jährliches Bruttoeinkommen von ca.4.800,- € bleibt bei einem Bewilligungszeitraum von 12 Monaten ohne Auswirkung auf den Förderungsbetrag. Der Freibetrag für eigenes Vermögen beträgt 5.200,- € im Bewilligungszeitraum.

Nicht angerechnet wird: Einkünfte, die in § 21 Abs. 4 BAföG aufgezählt sind. Dies sind bestimmte Rentenzahlungen, deren Zweck einer Berücksichtigung bei der Einkommensanrechnung entgegensteht. Ansonsten bleiben folgende Einkünfte unberücksichtigt (Aufzählung nicht abschließend): Unterhaltszahlungen Eurer Eltern und Eures Ehegatten (sofern er nicht dauernd von Euch getrennt lebt) Leistungen nach dem BAföG Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe, Wohngeld, Elterngeld (sofern es bestimmte Freibeträge nicht übersteigt) Kindergeld (seit 1.4.2001) Mutterschaftsgeld (sofern es das anrechungsfreie Elterngeld nicht übersteigt), Leistungen aus dem Bildungskreditprogramm des Bundes, Studienkredit einer Bank.

Wieviel BAföG muss ich zurückzahlen?
50 % werden als Zuschuss gegeben, die anderen 50 % (zinsloser Darlehensanteil) sind zurückzuzahlen. Die mögliche Darlehensschuld wird jedoch auf maximal 10.000 € begrenzt.

Gibt es eine Studienabschlussförderung?
Die Hilfe zum Studienabschluss wird maximal für die letzten zwölf Monate des Studiums in Form eines verzinslichen Bankdarlehens gewährt, wenn spätestens innerhalb von vier Semestern nach Ende der Förderungshöchstdauer das Studium abgeschlossen werden kann. (s. b!st - Studienabschlußdarlehen)

Ich bin alleinerziehende Mutter. Was bedeutet dies für mich beim BAföG?
Studierende mit Kind werden wegen Kindererziehung über die Förderungshöchstdauer hinaus bis zum 10. Lebensjahr des Kindes durch Zuschuss gefördert. Die Verlängerungszeiten gliedern sich wie folgt:
- bis zur Vollendung des 5. Lebensjahres des Kindes: 1 Semester pro Lebensjahr,
- für das 6. und 7. Lebensjahr des Kindes: 1 Semester insgesamt,
- für das 8. bis 10. Lebensjahr des Kindes: 1 Semester insgesamt.

Ich bin deutsche Studentin, kann mein ausländischer Ehemann BAföG erhalten?
Ja, in Deutschland wohnhafte ausländische Ehegatten deutscher Staatsangehöriger sind in den nach BAföG uneingeschränkt förderungsberechtigten Personenkreis einbezogen.

Wird jeder Masterstudiengang gefördert?
Ein Masterstudiengang wird immer dann gefördert, wenn er auf einem Bachelorstudiengang aufbaut. Eine Fachidendität beim Übergang vom Bachelor- auf den Magisterstudiengang ist nicht mehr erforderlich, soweit dies hochschulrechtlich zulässig ist.



Lassen Sie sich nicht vom Ausfüllen eines Antragsformulars abschrecken, Ihr Sachbearbeiter hilft Ihnen dabei gerne weiter. Denn nach wie vor gilt:

 


Das BAföG setzt sich in der Regel aus 50% Zuschuß und 50% unverzinslichem Darlehen zusammen. Man bekommt also die Hälfte der Förderung quasi geschenkt! Bereits bei einer niedrigen Förderung von z.B. 150 € monatlich, beliefe sich der Zuschuss auf 900 € pro Jahr!
Auch für Studenten und Studentinnen, die zu Beginn ihres Studiums nicht nach dem BAföG gefördert wurden, können finanzielle oder familiäre Veränderungen während des Studiums bedeuten, dass sie nunmehr Anspruch auf BAföG haben (z.B. Pensionierung eines Elternteils oder Studienbeginn von Geschwistern).


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