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Infomationen zum Semesterticket in Augsburg und Neu-Ulm

Augsburg

Mit der Bezahlung des Beitrages bei der Rückmeldung oder Immmatrikulation für das sog. Semesterticket (Satzung) können die Studenten der Augsburger Hochschulen die öffentlichen Verkehrsmittel auf allen Linien des Regional- und Stadtverkehrs innerhalb der Tarifzonen 10 und 20 für ein Semester lang beliebig oft benützen - bei Benutzung der Nachtbusse fällt ein Zuschlag an. Dies schließt folgende Verkehrsmittel ein: AVV-Bus, VGA-Bus, Straßenbahn, Zug 2. Klasse. Studierende, die außerhalb der genannten Zonen wohnen, brauchen eine Kundenkarte des Ausbildungsverkehrs vom AVV mit dazugehöriger Wertmarke für die weiteren Tarifzonen.

Das Semesterticket kostet für sechs Monate 44,80 €. Der Betrag wird zusammen mit dem Studentenwerksbeitrag ab dem Wintersemester 2009/10 € 42,00 bei der Immatrikulation bzw. bei der Rückmeldung an den Augsburger Hochschulen erhoben. Hinzu kommen dann noch die Kosten für die Studienbeiträge.

Dieser günstige Preis ist nur möglich, weil alle Studenten den Beitrag leisten. Gaststudierende und Schwerbehinderte mit Anspruch auf unentgeltliche Beförderung, die im Besitz eines Beiblattes und der zugehörigen Wertmarke sind, sind von der Entrichtung des Beitrags ausgenommen.

Die Gültigkeitsdauer des Semestertickets richtet sich nach Beginn und Ende des jeweiligen Semesters. Für Studenten der Universität beginnt die Laufzeit des Tickets am 1. April und endet mit dem 30. September; im Wintersemester ist es vom 1. Oktober bis zum 31. März gültig. Für die Hochschule für angewandte Wissenschaften- früher Fachhochschule Augsburg beginnt die Gültigkeit des Semestertickets am 15. März und endet mit dem 30. September; bzw. im Wintersemester ist es vom 1. Oktober bis 14. März gültig.

Als Fahrausweis gilt der Studentenausweis mit gesondertem Aufdruck zusammen mit einem amtlichen Lichtbild-ausweis (z.B. Reisepass, Personalausweis, Führerschein).

Hinweis: Wer beabsichtigt, an einen anderen Hochschulort zu wechseln, sollte sich am Ende des jeweiligen Semesters exmatrikulieren: Denn nach dem Vertrag mit dem Verkehrsverbund bzw. der Beitragsverordnung für die Studentenwerke in Bayern kann nach Beginn eines neuen Semesters der bereits bezahlte Beitrag für das Semesterticket - ebenso wie der Studentenwerksbeitrag - nicht mehr zurückbezahlt werden.

Hinweis für DB-Fahrgäste: Offenbar sind einige Kundenbetreuer/Schaffner der DB nicht ausreichend über die Gültigkeit des Semestertickets informiert. Das Semesterticket ist auch in Verbindung mit Zeitkarten oder Einzelfahrscheinen in Nahverkehrszügen in den Tarifzonen 10 und 20 gültig. Dies ist auch dann der Fall, wenn der Zug nicht an der Grenze der Tarifzone 20 hält (z.B. Bahnhof Westheim Schwaben). Dazu heißt es in den ergänzenden Ausführungsbestimmungen des AVV: "Fahrten von Bahnhöfen außerhalb des Gemeinschaftstarifgebietes in dieses Gebiet: Bei Fahrten von Bahnhöfen außerhalb des Gemeinschaftstarifgebiets in dieses Gebiet ist vor Antritt der Fahrt ein Fahrausweis nach den Beförderungsbedingungen Personenverkehr bis zum Zielbahnhof, bei vorhandener Zeitkarte nach dem Gemeinschaftstarif bis zum ersten Bahnhof ihres Geltungsbereichs zu lösen."

Verlust des Semestertickets
Haben Sie Ihr Semesterticket, also ihren Studentenausweis, verloren, so können Sie bei der Studentenkanzlei oder Studiensekretariat gegen Gebühr die Ausstellung eines neuen Studentenausweises beantragen.


Informationen bei:
Studentenwerk- b!st und Öffentlichkeitsreferat
Eichleitnerstr. 30/II
86159 Augsburg

Tel.: 0821/598-4920
Fax: 0821/598-4929
bist@stw.uni-augsburg.de

VGA-Infozentrum am Königsplatz 0821/324-5888
AVV-Kundencenter im Augsburger Hauptbahnhof 0821/157000

Hier können Sie den Tarifzonenplan downloaden:

>> Tarifzonenplan Innenraum downloaden
>> Tarifzonenplan Gesamtraum downloaden

Neu-Ulm

Auch für die Studenten der Hochschule Neu-Ulm (FH) hat das Studentenwerk Augsburg ein Semesterticket (Satzung) mit der Donau-Iller-Nahverkehrsbetriebe GmbH vereinbart, das auch im Stadtnetz von Ulm gilt.
Das Semesterticket kostet seit dem Wintersemester 2008/2009 € 20,00 für das Semester -sechs Monate. Für Studierende an der FH Ulm und FH Neu-Ulm besteht nur dann beim Studentenwerk Augsburg eine Beitragspflicht, wenn die erste Immatrikulationan der FH Neu-Ulm erfolgt ist.

Die übrigen Informationen entnehmen Sie bitte den Angaben unter Augsburg: siehe oben

>> Tarifzonenplan downloaden


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