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Infomationen zum Semesterticket
in Augsburg und Neu-Ulm Augsburg Mit der Bezahlung des Beitrages bei der Rückmeldung oder Immmatrikulation
für das sog. Semesterticket (Satzung)
können die Studierenden der Augsburger Hochschulen die öffentlichen
Verkehrsmittel auf allen Linien des Regional- und Stadtverkehrs innerhalb
der Tarifzonen 10 und 20 für ein Semester lang beliebig oft benützen
- bei Benutzung der Nachtbusse fällt ein Zuschlag
an. Dies schließt folgende Verkehrsmittel ein: AVV-Bus, VGA-Bus,
Straßenbahn, Zug 2. Klasse. Studierende, die außerhalb der
genannten Zonen wohnen, brauchen eine Kundenkarte des Ausbildungsverkehrs
vom AVV mit dazugehöriger Wertmarke für die weiteren Tarifzonen. Die Gültigkeitsdauer des Semestertickets richtet sich nach Beginn
und Ende des jeweiligen Semesters. Für Studenten der Universität
beginnt die Laufzeit des Tickets am 1. April und endet mit dem 30. September;
im Wintersemester ist es vom 1. Oktober bis zum 31. März gültig.
Für die Hochschule für angewandte Wissenschaften- früher
Fachhochschule Augsburg beginnt die Gültigkeit des Semestertickets
am 15. März und endet mit dem 30. September; bzw. im Wintersemester
ist es vom 1. Oktober bis 14. März gültig. Hinweis: Wer beabsichtigt, an einen anderen Hochschulort zu wechseln,
sollte sich am Ende des jeweiligen Semesters exmatrikulieren: Denn nach
dem Vertrag mit dem Verkehrsverbund bzw. der Beitragsverordnung für
die Studentenwerke in Bayern kann nach Beginn eines neuen Semesters der
bereits bezahlte Beitrag für das Semesterticket - ebenso wie der
Studentenwerksbeitrag - nicht mehr zurückbezahlt werden. Hinweis für DB-Fahrgäste: Offenbar sind einige Kundenbetreuer/Schaffner
der DB nicht ausreichend über die Gültigkeit des Semestertickets
informiert. Das Semesterticket ist auch in Verbindung mit Zeitkarten oder
Einzelfahrscheinen in Nahverkehrszügen in den Tarifzonen 10 und 20
gültig. Dies ist auch dann der Fall, wenn der Zug nicht an der Grenze
der Tarifzone 20 hält (z.B. Bahnhof Westheim Schwaben). Dazu heißt
es in den ergänzenden Ausführungsbestimmungen des AVV: "Fahrten
von Bahnhöfen außerhalb des Gemeinschaftstarifgebietes in dieses Gebiet:
Bei Fahrten von Bahnhöfen außerhalb des Gemeinschaftstarifgebiets in dieses
Gebiet ist vor Antritt der Fahrt ein Fahrausweis nach den Beförderungsbedingungen
Personenverkehr bis zum Zielbahnhof, bei vorhandener Zeitkarte nach dem
Gemeinschaftstarif bis zum ersten Bahnhof ihres Geltungsbereichs zu lösen."
Verlust des Semestertickets Neu-Ulm Auch für die Studenten der Hochschule Neu-Ulm (FH) hat das Studentenwerk
Augsburg ein Semesterticket (Satzung)
mit der Donau-Iller-Nahverkehrsbetriebe GmbH vereinbart, das auch im Stadtnetz
von Ulm gilt. Die übrigen Informationen entnehmen Sie bitte den Angaben unter Augsburg: siehe oben |
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